Einkaufsbedingungen Blautex Produktions- und VertriebsgesmbH
1. Angebote
Bei ausdrücklich angeforderten Angebotsangaben sind die
gewünschten Mengen- und Beschaffenheitsangaben für
den Lieferanten verbindlich. Die Angebotslegung hat
grundsätzlich kostenlos zu erfolgen.
2. Bestellung
Die Bestellung erfolgt grundsätzlich in 2-facher Ausfertigung.
Bei Weitergabe dieser Bestellung an einen Unterlieferanten
haftet der vom Besteller beauftragte Lieferant für die
Einhaltung dieser Lieferbedingungen.
3. Lieferung
Die Lieferzeit läuft ab dem Bestelltag. Kann der Lieferant
den Liefertermin oder irgend eine andere Bedingung des
erhaltene Auftrages nicht erfüllen, ist er verpflichtet, den
Besteller unverzüglich zu informieren.
4. Mängelrüge und Gewährleistung
Die Verpflichtung zur Überprüfung und gegebenenfalls zur
Mängelrüge beginnt erst dann, wenn die Ware an der vom
Besteller angegebenen Adresse eingelangt ist. Die Mängelrügefrist
richtet sich nach der im Gesetz festgesetzten Zeit.
Der Lieferant haftet auch für alle mittelbaren Schäden, welche
durch Mängel der gelieferten Waren entstehen können.
In dringenden Fällen, oder bei Säumigkeit des Lieferanten
kann der Besteller die Mängel auf Kosten des Lieferanten
selbst beheben. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die
Lieferung und Benutzung der gelieferten Gegenstände Patente
und Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung und Erhalt
bzw. Überprüfung der Ware, zu den in der Bestellung
angeführten Bedingungen.
6. Diverse Bestimmungen
Alle Angaben, wie Pläne, Skizzen, Modelle u. dgl. dürfen vom
Lieferanten nur zur Herstellung des Liefergegenstandes benutzt
werden. Jegliche anderweitige Verwendung ist unstatthaft. Für
jeden hieraus entstehenden Schaden haftet der Lieferant. Nach Beendigung des Geschäftsvorganges sind dem Besteller
sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen unaufgefordert zurückzusenden. Es ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung
gestattet, auf eine mit unserer Firma bestehenden
Geschäftsverbindung im Werbematerial des Lieferanten zu
Werbezwecken Bezug zu nehmen.
Bis zum Eingang der ordnungsgemäßen Papiere,
die eine reibungslose Abwicklung der Lieferung ermöglichen,
lagern die Waren auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Übermengen können nur bis zu einem Spielraum von 5%
vergütet werden. Eine darüber hinausgehende Mehrlieferung
wird dem Lieferanten auf dessen Kosten und Gefahr zur Verfügung
gestellt.
Für den gesamten Geschäftsvorgang ist österreichisches Recht
maßgebend.
Gerichtsstand ist für beide Teile Salzburg
Bedingungen des Lieferanten, die diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen
entgegenstehen, gelten nur, wenn sich der Besteller
ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt hat.
Stand: Dezember 2006 |