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Einkaufsbedingungen Blautex Produktions- und VertriebsgesmbH

1. Angebote

Bei ausdrücklich angeforderten Angebotsangaben sind die gewünschten Mengen- und Beschaffenheitsangaben für den Lieferanten verbindlich. Die Angebotslegung hat grundsätzlich kostenlos zu erfolgen.

2. Bestellung

Die Bestellung erfolgt grundsätzlich in 2-facher Ausfertigung. Bei Weitergabe dieser Bestellung an einen Unterlieferanten haftet der vom Besteller beauftragte Lieferant für die Einhaltung dieser Lieferbedingungen.

3. Lieferung

Die Lieferzeit läuft ab dem Bestelltag. Kann der Lieferant den Liefertermin oder irgend eine andere Bedingung des erhaltene Auftrages nicht erfüllen, ist er verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu informieren.

4. Mängelrüge und Gewährleistung

Die Verpflichtung zur Überprüfung und gegebenenfalls zur Mängelrüge beginnt erst dann, wenn die Ware an der vom Besteller angegebenen Adresse eingelangt ist. Die Mängelrügefrist richtet sich nach der im Gesetz festgesetzten Zeit. Der Lieferant haftet auch für alle mittelbaren Schäden, welche durch Mängel der gelieferten Waren entstehen können.

In dringenden Fällen, oder bei Säumigkeit des Lieferanten kann der Besteller die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst beheben. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benutzung der gelieferten Gegenstände Patente und Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung und Erhalt bzw. Überprüfung der Ware, zu den in der Bestellung angeführten Bedingungen.

6. Diverse Bestimmungen

Alle Angaben, wie Pläne, Skizzen, Modelle u. dgl. dürfen vom Lieferanten nur zur Herstellung des Liefergegenstandes benutzt werden. Jegliche anderweitige Verwendung ist unstatthaft. Für jeden hieraus entstehenden Schaden haftet der Lieferant. Nach Beendigung des Geschäftsvorganges sind dem Besteller sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen unaufgefordert zurückzusenden. Es ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet, auf eine mit unserer Firma bestehenden Geschäftsverbindung im Werbematerial des Lieferanten zu Werbezwecken Bezug zu nehmen.

Bis zum Eingang der ordnungsgemäßen Papiere, die eine reibungslose Abwicklung der Lieferung ermöglichen, lagern die Waren auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Übermengen können nur bis zu einem Spielraum von 5% vergütet werden. Eine darüber hinausgehende Mehrlieferung wird dem Lieferanten auf dessen Kosten und Gefahr zur Verfügung gestellt.

Für den gesamten Geschäftsvorgang ist österreichisches Recht maßgebend.

Gerichtsstand ist für beide Teile Salzburg

Bedingungen des Lieferanten, die diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen entgegenstehen, gelten nur, wenn sich der Besteller ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt hat.

Stand: Dezember 2006

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